Frankreich hat einen der klarsten rechtlichen Rahmen für die Besteuerung von Kryptowährungen in Europa. Seit dem Finanzgesetz 2019 werden Kapitalgewinne aus der Veräußerung digitaler Vermögenswerte mit einem Pauschalsteuersatz von 30 % (PFU) besteuert. Die Steuererklärung bleibt jedoch komplex: gewichtete Durchschnittsmethode, Formular 2086, Meldung ausländischer Konten… Dieser Leitfaden erklärt alles Schritt für Schritt.
Wer muss Krypto in Frankreich erklären?
Jede natürliche Person, die in Frankreich steuerpflichtig ist und im Laufe des Jahres steuerpflichtige Veräußerungen digitaler Vermögenswerte vorgenommen hat, muss diese erklären.
Seit 2022 sind Krypto-gegen-Krypto-Tauschgeschäfte (z. B. Bitcoin gegen Ethereum) in Frankreich nicht steuerpflichtig. Sobald Sie jedoch in Fiat-Währung umtauschen oder Waren kaufen, wird die Veräußerung steuerpflichtig.
Miner, Staker und Personen, die Kryptowährungen als Vergütung erhalten, können einem anderen Steuerregime unterliegen. Bei regelmäßigen und erheblichen Kryptoeinkünften empfiehlt sich die Beratung durch einen spezialisierten Steuerberater.
Formular 2086: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Das Formular 2086 ist die offizielle DGFiP-Anlage zur Erklärung von Kapitalgewinnen aus digitalen Vermögenswerten. Es wird zusammen mit der Erklärung 2042 C eingereicht.
Für jede Veräußerung müssen Sie angeben: das Datum der Veräußerung, den Veräußerungspreis in Euro, den Gesamtportfoliowert zum Zeitpunkt der Veräußerung und die gesamten Anschaffungskosten.
Die Hauptschwierigkeit liegt in der Berechnung der Gesamtanschaffungskosten. Sie benötigen eine vollständige Historie aller Ihrer Anschaffungen seit der ersten Transaktion. Genau das berechnet SafeTax automatisch.
Meldung ausländischer Börsenkonten (Formular 3916-bis)
Seit dem Finanzgesetz 2020 muss jedes bei einer ausländischen Handelsplattform eröffnete, gehaltene oder geschlossene Konto über das Formular 3916-bis gemeldet werden.
Betroffen sind alle nicht in Frankreich ansässigen Börsen: Binance, Coinbase, Kraken, OKX, Bybit usw. Französische Plattformen sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Die Strafe bei Unterlassung beträgt 750 € pro nicht gemeldetes Konto (1.500 €, wenn der Wert 50.000 € übersteigt).
Häufigste Fehler vermeiden
Erster Fehler: ausländische Konten nicht melden. Auch ohne Transaktionen besteht die Meldepflicht.
Zweiter Fehler: den Gewinn nur auf die verkauften Kryptowährungen berechnen, ohne den Rest des Portfolios zu berücksichtigen.
Dritter Fehler: Anschaffungsgebühren vergessen. SafeTax bezieht sie automatisch in die Berechnung ein.
Vierter Fehler: kleine Veräußerungen ignorieren. Es gibt keine Freigrenze für Krypto-Gewinne in Frankreich.
Berechnen Sie Ihre Kryptosteuern in wenigen Minuten
SafeTax importiert Ihre Transaktionen, berechnet Ihre Kapitalgewinne nach der französischen Methode und zeigt Ihnen Feld für Feld, was Sie in Ihrer Steuererklärung angeben müssen.
SafeTax kostenlos testenHäufig gestellte Fragen zur Kryptobesteuerung in Frankreich
Muss ich meine Kryptowährungen erklären, auch wenn ich nicht in Euro umgetauscht habe?
Nein. In Frankreich gilt die Besteuerung nur bei steuerpflichtigen Veräußerungen — wenn Sie Krypto in Fiat-Währung oder Waren/Dienstleistungen umtauschen.
Welches Formular muss ich für Kryptosteuern in Frankreich ausfüllen?
Formular 2086 (Anlage zur Erklärung 2042 C) ist für Kapitalgewinne aus digitalen Vermögenswerten vorgesehen.
Wie hoch ist der Steuersatz auf Krypto-Kapitalgewinne in Frankreich?
Seit 2019 gilt ein Pauschalsteuersatz (PFU) von 30 %: 12,8 % Einkommensteuer + 17,2 % Sozialabgaben.
Kann SafeTax mir beim Ausfüllen des Formulars 2086 helfen?
Ja. SafeTax importiert Ihre Transaktionshistorie, berechnet Ihre Kapitalgewinne nach der französischen Methode und zeigt Ihnen genau, welche Felder im Formular 2086 auszufüllen sind.